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Spenden

Bedingungen für Spende und Kurban

Was für eine Spende gilt und was zusätzlich für einen Kurban-Anteil.

1. Was ein Kurban-Anteil ist

Ein Kurban-Anteil ist eine zweckgebundene Spende, kein Kaufvertrag über eine Ware. Mit der Bestellung entsteht bei uns dieselbe Zeile wie bei jeder anderen Spende — nur mit dem Zweck „Kurban" und, sobald zugeteilt, mit einer Tiernummer. Das ist die Grundlage dafür, dass wir dafür eine Zuwendungsbestätigung ausstellen dürfen, und es bestimmt, was unten zu Rückerstattung und Gewährleistung gilt.

2. Preis und Organisationsanteil

Preis je Anteil und Organisationsanteil legt der Vorstand vor jeder Saison neu fest; sie stehen auf dem Bestellformular, sobald die Saison offen ist.

Der Organisationsanteil deckt die Kosten der Abwicklung vor Ort — ohne dass wir das hier in Einzelposten aufschlüsseln. Er ist Teil der Spende, nicht eine zusätzliche Gebühr.

3. Wie die Anteile den Tieren zugeteilt werden

Wir teilen Anteile Tieren in der Reihenfolge des Zahlungseingangs zu, mit möglichst guter Passung — ein ganzes Tier zuerst denen, die es komplett bestellt haben. Wer mehrere Namen in einer Bestellung einträgt, dessen Anteile bleiben, wenn irgend möglich, auf demselben Tier zusammen. Bei einer vollständigen Bestellung ist das <strong>zugesichert</strong>; bei einzelnen Anteilen ist es <strong>angestrebt</strong>, aber nicht in jedem Fall möglich — reicht das Kontingent an einer Stelle nicht, verteilen wir einzelne Anteile auf mehr als ein Tier.

4. Fristen

Eine Bestellung reserviert Anteile für <strong>30 Minuten</strong>. Geht die Zahlung in dieser Zeit nicht ein, werden die Anteile wieder frei, und die Bestellung gilt als nicht zustande gekommen.

Jede Saison hat einen eigenen Bestellschluss. Danach nehmen wir keine weiteren Bestellungen mehr an, auch wenn noch Anteile frei sind. Der Termin steht auf dem Bestellformular, sobald die Saison offen ist.

Die Schlachttage legt der Partner vor Ort je Saison fest; sie stehen hier, sobald sie feststehen.

5. Was der Nachweis zeigt

Zugesagt sind Tiernummer, Datum der Schlachtung und ein Video vom Partner vor Ort. <strong>Nicht</strong> zugesagt sind eine bestimmte Bildqualität oder ein bestimmter Zeitpunkt innerhalb der Schlachttage: Licht, Netz und die Arbeit vor Ort bestimmen, wann und wie das Video entsteht, nicht wir.

6. Wenn das Kontingent erschöpft ist

Ist eine Saison ausverkauft, können Sie sich auf die Warteliste setzen lassen. Werden Anteile wieder frei — etwa weil eine andere Bestellung nicht bezahlt wurde —, benachrichtigen wir in der Reihenfolge des Eintrags. Kommt bis zum Bestellschluss kein Platz mehr frei, erstatten wir eine bereits geleistete Zahlung vollständig zurück.

7. Rückabwicklung

Bis zur Zuteilung können Sie eine bezahlte Bestellung zurückziehen; wir erstatten den Betrag. <strong>Nach der Zuteilung</strong> ist das nicht mehr möglich — das Tier steht dann fest, und der Partner vor Ort hat entsprechend disponiert.

8. Gewöhnliche Spenden

Eine Spende mit Zweck — für ein bestimmtes Projekt etwa — setzen wir für diesen Zweck ein.

Lässt sich der gewählte Zweck nicht mehr erfüllen oder ist das Spendenziel eines Projekts bereits erreicht, führen wir die Spende einem ähnlichen Zweck oder dem allgemeinen Vereinszweck zu (§ 525 BGB — eine Schenkung unter einer vom Verein selbst gesetzten Auflage, die sich unter dieser Voraussetzung ändern lässt, vereinbar mit der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung nach § 55 AO). Auf ausdrücklichen Wunsch erstatten wir stattdessen zurück — schreiben Sie uns dafür an <a href="mailto:info@safehandsev.com">info@safehandsev.com</a>.

Für jede Spende stellen wir auf Wunsch eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster aus — Näheres dazu unter Datenschutz.